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Neue KfW-Förderung von einbruchhemmenden Maßnahmen Bundesministerien und KfW weiten Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen aus - Senkung der Mindestinvestition von 2.000 Euro auf 500 EuroMit Wirkung zum 21. März 2017 werden Investitionen in einbruchschützende Maßnahmen bereits ab einem Volumen von 500 Euro staatlich bezuschusst Mehr Informationen finden Sie auf der
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